AußenlärmLiegt ein Gebäude an einer vielbefahrenen Strasse oder im Bereich eines Flughafens oder einer Eisenbahntrasse, so können die an den Lärm grenzenden Wände oder Dächer (mit Fenstern) gemäß DIN 4109 Abschnitt 5 ebenfalls mit TS))HALL nachgewiesen werden. Die o.g. Bauteile müssen eine so hohe Luftschalldämmung aufweisen, dass bei dem gemessenen oder maßgeblichen Außenlärmpegel in dem schutzbedürftigen Betten-, Aufenthalts- oder Büroraum (rot) der zumutbare Lärmpegel nicht überschritten wird. Dabei können verschiedene Gebäude- und Raumsituationen sowie mehreren unterschiedliche Lärmquellen berücksichtigt werden. Für Straßenverkehr wird der maßgebliche Außenlärmpegel gemäß DIN 18005 ermittelt, wobei Anzahl der Kraftfahrzeuge, Art der Straße und des Belages, Höchstgeschwindigkeit, Steigung, Ampeln sowie der Abstand zur Strasse eine Rolle spielen. |
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