Brandschutzkonzepte für Produktions- und/oder Lagerhallen können mit TS))FIRE entsprechend der Industriebaurichtlinie und der DIN 18230 erstellt werden. Dabei kann sowohl nach Abschnitt 6 (vereinfachter Nachweis) als auch nach Abschnitt 7 (Nachweis mit Brandlastermittlung) vorgegangen werden.
Auch die die Rauch- und Wärmefreihaltung durch natürliche (DIN 18232-2) und maschinelle Rauchabzugsanlagen (DIN 18232-5) kann bei Einsatz des Programms berechnet und sichergestellt werden.
Unter Umständen wird vom Programm bei Vorhandensein von wassergefährdenden Stoffen die Löschwasserrückhalte-Richtlinie berücksichtigt.
