Erstellung von Brandschutzkonzepten (nach § 9 der Änderung der BauPrüfVO NW vom 20.2.2000) nach folgenden Sonderbauordnungen und Richtlinien:
- Camping- und Wochenendplatz Verordnung
- Garagenverordnung
- Gaststättenverordnung
- Hochhausverordnung
- Industriebau-Richtlinie mit DIN 18230 und DIN 18232
- Löschwasserrückhalte-Richtlinie
- Beherbergungsstätten-Verordnung
unter Berücksichtigung von:
- Muster-Leitungs-Anlagen-Richtlinie (MLA)
- Feuerungsstättenverordnung (Feu VO)
- Doppel- und Systemböden
- Elektrischen Betriebsräumen
Dabei kann es vorkommen, dass mehrere Sonderbauvorschriften in einem Brandschutzkonzept berücksichtigt werden müssen, wenn zum Beispiel bei einer Produktionshalle gleichzeitig die Löschwasserrückhalte-Richtlinie angewendet werden muss oder in einem Hochhaus eine Tiefgarage vorhanden ist.
